Liebe Mitglieder, das Ergebnis des neuen versicherungsmathematischen
Gutachtens führt leider zu einer Senkung des Sterbegeldes und höheren
Aufnahmegebühren. Auf unserer Hauptversammlung vom 26.09.2014 standen drei
Varianten unseres Gutachters zur Auswahl. Die Versammlung entschied sich
einstimmig für die Variante, deren Auswirkungen Sie aus der folgenden Beitrags-
und Leistungstabelle entnehmen können. Wir hoffen auf zukünftig wieder steigende
Zinserträge, um das Sterbegeld dann umgehend erhöhen zu können.
Die Gemeinschaft hatte am Jahresanfang 1507 Versicherungen
und 206 beitragsfrei versicherte Kinder. Sie besteht jetzt seit 91 Jahren als
Sterbegeldkasse "von Mitgliedern für Mitglieder" mit ehrenamtlicher
Vorstandsarbeit. Sie ist heute ein kleiner Versicherungsverein auf
Gegenseitigkeit unter Aufsicht der Bezirksregierung Detmold.
Jedes Mitglied
(bis zum 55. Lebensjahr) kann bis zu drei Versicherungen abschließen. Ein
84-jähriges Mitglied zahlte bisher 292,74 EUR an Beiträgen.
Nach Vorgaben der Bezirksregierung Detmold wurde auch eine
neue Satzung für unsere Gemeinschaft erstellt, die ab 01.01.2015 dann gültig
ist. Die neue Satzung kann bei den Kassierern, dem Vorstand und auf unserer Internetseite
eingesehen werden.
Beitrags- und Leistungstabelle ab 01. Januar 2015
a) Jährliche Beiträge
Der
Beitrag für Mitglieder mit Eintritt bis zum 31.12.1996 beträgt
für die erste Versicherung 6,00 EUR.
mit Eintritt ab 01.01.1997 beträgt für
die erste Versicherung 9,00 EUR.
jede zusätzliche Versicherung
(Mehrfachversicherung)
9,00 EUR.
b) Eintrittsgeld
Alle
neu aufzunehmenden Personen, für welche die Gemeinschaft mit ihren Leistungen
eintreten soll, haben ein Eintrittsgeld wie folgt zu zahlen:
Alter Eintrittsgeld in EURO
18 4,00 19 12,00
20 21,00 21 29,00
22 38,00 23 47,00
24 55,00 25 64,00
26 73,00 27 82,00
28 92,00 29 101,00
30 110,00 31 119,00
32 129,00 33 138,00
34 148,00 35 157,00
36 167,00 37 176,00
38 186,00 39 196,00
40 205,00 41 215,00
42 225,00 43 235,00
44 244,00 45 254,00
46 264,00 47 273,00
48 283,00 49 293,00
50 302,00 51 312,00
52 321,00 53 330,00
54 340,00 55 349,00
c) Leistungen
Die
Kasse gewährt im Todesfall ein Sterbegeld
für Mitglieder der Geburtsjahrgänge 1940
(1. Versicherung) und jünger von
525,00 EURO
für Mitglieder der Geburtsjahrgänge 1939
(1. Versicherung) und älter von 490,00 EURO
für jede zusätzliche Versicherung
(Mehrfachversicherung) von
525,00 EURO
für beitragsfrei mitversicherte Kinder
bis zum 3. Monat (einschl. Totgeburt)
von 70,00
EUR bis zum vollendeten 6. Lebensjahr von 140,00 EUR
bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
von
210,00 EUR
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
von
310,00 EUR
Eine Mehrfach-mit-Versicherung von Kindern ist
ausgeschlossen. Die Zahlung für
beitragsfrei mitversicherte Kinder wird nur für die 1. Versicherung des
Mitglieds gezahlt.
Die Anzahl der
Versicherungen je Mitglied ist auf drei
Verträge begrenzt.
Die Altersgrenze für Neumitglieder sowie beim Abschluss von
Mehrfachversicherungen für Altmitglieder ist das 55. Lebensjahr. Für diese Personen gilt eine gestaffelte
dreijährige Wartezeit.
Die
Leistung während der Wartezeit
beträgt im
1. Jahr - Summe der gezahlten
Beiträge 2. Jahr - Summe der gezahlten
Beiträge oder 1/3 der vollen Versicherungssumme. Jeweils der höhere Betrag.
3. Jahr - Summe der gezahlten
Beiträge oder 2/3 der vollen Versicherungssumme. Jeweils der höhere Betrag.
Bei Unfalltod innerhalb der Wartezeit ist
die volle Versicherungssumme fällig.
d) Rückvergütungstabelle
für Austritte
Die Rückvergütung
beträgt nach einer Beitragszahlungsdauer
von mindestens
3 Jahren bis 5 Jahren
10 % - bis
10 Jahren 15 %
bis 15 Jahren
20 % bis 20
Jahren 25 %
bis 25 Jahren
40 % - über 25 Jahren 75 %
der gezahlten Beiträge ohne Zinsen,
höchstens aber 75 % des Sterbegeldes.
---------------------------------------------------------------------------------
Im Gutachten zum 31.12.2000 wurde die Erhöhung der Beiträge für Neumitglieder auf 9 EUR gefordert und in der Jahreshauptversammlung beschlossen. Als Begründung wurde die Gleichbehandlung unserer Mitglieder genannt. Alle Mitglieder sollen einen in etwa gleich hohen eigenen Finanzierungsanteil am Sterbegeld unter Berücksichtigung der Risiken haben.
In das Formelwerk des Gutachters gehen biologische Wahrscheinlichkeitswerte, Beiträge und Leistungen aus unseren Bilanzen der letzten fünf Jahre vor Gutachtenerstellung und zukünftige Erwartungen ein (z.B. Sterbetafel der BR Deutschland, tatsächliche Todesfälle der Gemeinschaft, Zinserträge der letzten fünf Jahre, zukünftige Zinserwartungen, Verwltungskosten, Alter der Mitglieder, Verhältnis Ein- und Austritte).
|